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Gebäudereinigung Basel-Stadt GmbH

Allgemeine Vertragsbedingungen der Gebäudereinigung Basel-Stadt GmbH

1. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle Leistungen der Gebäudereinigung Basel-Stadt GmbH gegenüber Privatkunden, Firmen sowie öffentlichen Institutionen Anwendung.

Mit der Erteilung des Auftrags akzeptiert der Kunde diese AGB als verbindlich, soweit nicht schriftlich ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen wurden.

2. Leistungsumfang

Die Gebäudereinigung Basel-Stadt GmbH erbringt namentlich die nachfolgenden Dienstleistungen:

  • Unterhaltsreinigungen
  • Büroreinigungen
  • Treppenhausreinigungen
  • Glas- und Fensterreinigung
  • Umzugsreinigung mit oder ohne Abgabegarantie
  • Baureinigungen
  • Grundreinigungen
  • Reinigung von Praxen und Kanzleien
  • Gewerbereinigungen
  • Spezialreinigung
  • Hauswartsdienste
  • Zusätzliche Reinigungsleistungen gemäss individueller Absprache.

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Offerte bzw. dem abgeschlossenen Vertrag.

3. Offerte und Vertragsschluss

Unsere Offerten sind im Grundsatz unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen wurden.

Ein Vertrag entsteht durch:

  • die schriftliche Bestätigung des Auftrags,
  • die Annahme einer Offerte seitens des Kunden,
  • oder mit dem effektiven Beginn der Dienstleistung.

4. Preise

Massgebend sind die im Angebot vereinbarten Preise.

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes vermerkt ist.

Leistungen, die nicht Teil der ursprünglich getroffenen Vereinbarung sind, werden separat in Rechnung gestellt.

5. Zahlungskonditionen

Rechnungen sind ohne Abzug innert der genannten Zahlungsfrist zu bezahlen.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behalten wir uns vor:

  • Mahnspesen zu verlangen,
  • Verzugszinsen gemäss den gesetzlichen Vorgaben zu verrechnen,
  • weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung zu sistieren.

6. Terminen

Abgemachte Termine gelten als verbindlich.

Kann ein Termin wegen höherer Gewalt oder nicht vorhersehbarer Ereignisse nicht wahrgenommen werden, wird ein Ersatztermin festgelegt.

7. Mitwirkungspflichten der Kundschaft

Der Kunde verpflichtet sich dazu,

  • den Zutritt zu den zu reinigenden Räumen zu gewährleisten,
  • erforderliche Angaben frühzeitig zur Verfügung zu stellen,
  • wertvolle oder heikle Gegenstände vor Arbeitsbeginn in Sicherheit zu bringen,
  • erkennbare Gefahrenquellen zu melden.

Für Verzögerungen wegen ausbleibender Mitwirkung haftet der Kunde.

8. Leistungsanpassungen

Anpassungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs lassen sich jederzeit mündlich oder schriftlich vereinbaren.

Zusatzarbeiten werden nach Aufwand oder gemäss individueller Abmachung verrechnet.

9. Beanstandungen

Mängel sind nach Möglichkeit direkt nach Beendigung der Arbeiten, jedoch spätestens innert 48 Stunden, schriftlich zu melden.

Dem Auftragnehmer ist innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen.

10. Haftung

Die Gebäudereinigung Basel-Stadt GmbH haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind.

Für übliche Abnutzung, altersbedingte Materialschäden sowie bereits bestehende Beschädigungen wird nicht gehaftet.

Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist, soweit das Gesetz es erlaubt, ausgeschlossen.

11. Höhere Gewalt

Für Verzögerungen oder ausbleibende Leistungen aufgrund höherer Gewalt, Naturereignissen, Pandemien, behördlichen Anordnungen, Streiks oder anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen haften wir nicht.

12. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt einzig nach den Vorgaben der geltenden schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.

Näheres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

13. Vertraulichkeit

Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Angaben werden vertraulich behandelt.

Das gilt ebenso nach dem Ende des Vertragsverhältnisses.

14. Geistiges Eigentum

Alle Inhalte der Website, Logos, Texte, Bilder und weiteren Materialien unterstehen dem Urheberrecht.

Jede Verwendung ausserhalb der gesetzlichen Vorgaben setzt eine vorgängige schriftliche Zustimmung voraus.

15. Kündigung

Daueraufträge lassen sich unter Wahrung der vereinbarten Kündigungsfrist schriftlich beenden.

Das Recht auf ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund besteht weiterhin.

16. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

An die Stelle der ungültigen Regelung tritt jene gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

17. Gerichtsstand und geltendes Recht

Anwendbar ist einzig das Schweizer Recht.

Als Gerichtsstand gilt – soweit rechtlich möglich – Basel-Stadt, Schweiz.

18. Schlussbestimmung

Ergänzungen oder Anpassungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur schriftlich gültig.

Massgebend ist stets die auf unserer Website publizierte neuste Fassung.

Fassung: August 2026

Gebäudereinigung Basel-Stadt GmbH